BlowerDoor-Dienstleistungen von Asal Blowerdoor

Die Asal Blowerdoor führt seit 2002 BlowerDoor-Luftdichtheitsmessungen in Deutschland und der Schweiz durch.

Wir machen BlowerDoor-Messungen an Wohnhäusern – Ein- und Mehrfamilienhäusern, Schulhäusern, Kindergärten etc., Büro-, Verwaltungs-, Industrie- und Gewerbebauten.

Auch große Gebäude mit einem Luftvolumen über 100.000 m³ .

 

Die Messungen werden nach den aktuell gültigen Normen DIN EN 13829, ISO 9972, GEG-EnEV und KfW, sowie nach SIA und MINERGIE-Richtlinien durchgeführt.

Sie werden baubegleitend oder als Abschlussmessung ausgeführt, jeweils mit Leckageortung.

 

Weitere Dienstleistungen sind, die Erstellung und Beratung von Luftdichtheitskonzepten, sowie die Erstellung von BlowerDoor-Messkonzepten.

Für die Durchführung der Messung legen wir Wert auf eine sorgfältige Vorbereitung sowie eine termingetreue Ausführung der BlowerDoor-Messung.

 

Auf Wunsch führen wir die Messung auch an Wochenenden durch.

Leckage-Ortung

Während die Unterdruckmessung aufgebaut ist, können sichtbare Leckagestellen in der Gebäudehülle leicht gefunden werden. Schon mit der bloßen Hand lassen sich die Leckagestellen ertasten. Es zieht sozusagen aus allen Fugen und Ritzen.

 

Zur Auffindung von Lufteintrittsstellen werden, zusätzlich zur BlowerDoor, u. a. Windgeschwindigkeitsmessgeräte (Anemometer), Strömungsprüfröhrchen (Rauchspender), Nebelmaschinen, Thermografie-Kamera etc., eingesetzt. 

 

Die aufgebaute Druckdifferenz, z. B. beim Normwert von 50 Pa, ist übrigens so klein, dass sie vom Menschen, außer durch die Zugerscheinungen, nicht fühlbar ist. Sie entspricht dem Druck einer 5 mm hohen Wassersäule.


Empfehlung

Qualitätssicherung sollte im Bauwesen selbstverständlich sein. Wird die Messung vor Beginn des Innenausbaus vorgenommen, können Fehlstellen zumeist rasch und problemlos beseitigt werden.

Die BlowerDoor-Luftdichtheitsmessung sollte Bestandteil jeder Bauabnahme sein.

Diese Prüfung sollte, wenn nicht vom Architekten oder Bauunternehmer bereits vorgesehen, in den Bauvertrag mit aufgenommen werden!

 

Die Messung schützt alle Baubeteiligten; den Bauherrn, den Planer und den Unternehmer.